Fragen & Antworten
Alles, was Auftraggeber uns vorab fragen.
Direkt beantwortet, ohne Beratersprech. Ihre Frage fehlt? Stellen Sie sie mit Ihrer Anfrage — die Antwort gibt es mit der Ersteinschätzung.
Themenblock 1
Leistung & Ablauf
Was macht ein EDV-Gutachter für Zweitmeinungen genau?
Er bewertet IT-Sachverhalte unabhängig: Angebote vor der Unterschrift, Schäden nach einem Vorfall, Bestände vor Übernahmen, Restwerte bei Leasing-Ende. Das Ergebnis ist immer eine schriftliche, nachvollziehbare Stellungnahme — keine Verkaufsempfehlung.
Wie läuft eine Anfrage bei Ihnen ab?
In zwei Schritten: Sie beschreiben Ihren Fall im Formular, das System erstellt daraus automatisch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), Sie bestätigen elektronisch — danach beginnt die Bearbeitung mit Ersteinschätzung und Aufwandsschätzung.
Wie schnell erhalte ich ein Ergebnis?
Erstsichtung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Eine typische Angebotsprüfung ist nach zwei bis drei Werktagen schriftlich fertig; bei Fristen oder akuter Beweissicherung priorisieren wir.
Arbeiten Sie auch remote?
Ja. Angebote, Verträge und Konzepte prüfen wir vollständig remote. Vor-Ort-Termine sind vor allem bei Schadensaufnahmen und Bestandsanalysen sinnvoll — in Berlin, Potsdam und dem Umland meist binnen 24 bis 48 Stunden.
Themenblock 2
Kosten
Was kostet der EDV-Gutachter?
Gutachterliche Leistungen ab 199,95 € pro Stunde, sonstige IT-Dienstleistungen ab 159,50 € pro Stunde — jeweils zzgl. MwSt. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Wie viele Stunden muss ich einplanen?
Angebotsprüfung: typischerweise 2–4 Stunden. Schadensdokumentation eines Arbeitsplatzes: ähnlich, komplexe Serverumgebungen mehr. Bestandsanalyse eines kleinen Betriebs: rund ein Arbeitstag. Vor Beginn steht immer eine konkrete Schätzung.
Lohnt sich das für kleine Unternehmen überhaupt?
Gerade dort: Wer keine eigene IT-Abteilung hat, kann Empfehlungen des Dienstleisters nicht gegenprüfen. Zwei bis drei Stunden unabhängige Bewertung kosten weniger als fast jede vermeidbare Fehlinvestition.
Themenblock 3
Unabhängigkeit & Einordnung
Sind Sie ein gerichtlich bestellter Sachverständiger?
Wir treten als unabhängiger Ansprechpartner für IT-Zweitmeinungen und technische Bewertungen im Auftrag von Unternehmen auf — mit über 20 Jahren Praxiserfahrung aus dem laufenden Systemhaus-Betrieb. Ob eine Bewertung für Ihren konkreten Zweck (etwa gegenüber Versicherung oder Vertragspartner) geeignet ist, klären wir vor Beauftragung offen mit Ihnen.
Wie stellen Sie Ihre Unabhängigkeit sicher?
Wir sind an keinem geprüften Angebot beteiligt, erhalten keine Provisionen und vertreiben keine Herstellerkontingente. Bezahlt wird ausschließlich die Bewertung — deshalb darf sie auch lauten: „Das Angebot ist fair."
Sie betreiben selbst ein Systemhaus — ist das kein Widerspruch?
Es ist die Quelle der Marktkenntnis: Wir kennen Einkaufspreise, Stundensätze und Margen aus erster Hand. Die Trennung ist klar geregelt: Eine Bewertung verpflichtet Sie nie zur Umsetzung bei uns, und wir legen offen, wenn wir für die Umsetzung infrage kämen.
Themenblock 4
Datenschutz & AVV
Warum erstellen Sie vor der Bearbeitung automatisch einen AVV?
In IT-Unterlagen stecken fast immer personenbezogene Daten — Benutzerkonten, Logfiles, Mandanten- oder Patientendaten. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag dürfte ein Dienstleister diese gar nicht sichten. Unser System erstellt den Vertrag automatisch aus Ihrer Anfrage; Sie bestätigen elektronisch gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO.
Ist die elektronische Bestätigung des AVV rechtsgültig?
Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt den Abschluss ausdrücklich in einem elektronischen Format zu. Bestätigung, Zeitstempel und Vertragsinhalt werden bei uns revisionssicher dokumentiert; das PDF erhalten beide Seiten.
Setzen Sie Tracking oder Analyse-Cookies ein?
Nein. Diese Website kommt vollständig ohne Tracking, Werbe-Cookies und externe Einbindungen aus — deshalb sehen Sie hier auch kein Einwilligungsbanner.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Auf Servern in deutschen Rechenzentren (Hosting: ALL-INKL.COM). Eine Verarbeitung außerhalb der EU findet nicht statt; Details regelt der automatisch erstellte AVV.
Genug gelesen. Zeit für Ihre konkrete Frage.
Fall beschreiben, AVV bestätigen, Ersteinschätzung erhalten.